Kosten Energiegemeinschaft
Welche Kosten kommen für Gründung & Betrieb einer Energiegemeinschaft auf dich zu, und wer bestimmt die Kosten überhaupt? Wir geben dir einen guten Überblick.
Je nach gewählter Gesellschaftsform fallen bei der Gründung Kosten an. Bei einem Verein sind es rund 30 Euro, bei einer Genossenschaft können es ab 500 Euro bis zu mehreren Tausend Euro sein (je nach Verband, Notariatskosten etc.)
WER ZAHLT? Energiegemeinschaft - Gründungsteam
WER BESTIMMT? Gesetzliche Vorgaben
Gründungs-kosten
Energie-preis
Die Energiegemeinschaft legt die Preise pro Kilowattstunde für Einspeisung und Verbrauch selbst fest. Soll der Strom in der EG verschenkt werden, können die Kosten auch mit 0 Cent/kWh festgelegt werden)
WER ZAHLT? Mitglied
WER BESTIMMT? Energiegemeinschaft
Netzgebühren und Elektrizitätsrechtliche Abgaben werden nicht von der EG selbst verrechnet. Sie werden gesondert auf der Rechnung des Netzbetreibers ausgewiesen. Bei EEGs (lokal und regional) entfallen diese Kosten zum Teil, bei GEAs ganz. In einer BEG fallen die Gebühren für Netznutzung und auch die Abgaben in voller Höhe an.
WER ZAHLT? Mitglied
WER BESTIMMT? Gesetzliche Vorgaben
Netz-gebühren & Abgaben
Mitglieds-beitrag/
Genossen-schaftsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag bzw. Genossenschaftsbeitrag deckt laufende Aufwände, wie zum Beispiel Kontogebühren, Verwaltungskosten etc.
Ob, in welcher Höhe und in welchem Intervall (jährlich, quartalsmäßig etc.) solche Beiträge fällig sind, wird von der Energiegemeinschaft in den Statuten festgelegt.
WER ZAHLT? Mitglied
WER BESTIMMT? Energiegemeinschaft
OPTIONAL
Nach deinem Beitritt zur Energiegemeinschaft kann eine Kaution eingehoben werden, wenn es in den Statuten so festgehalten ist. Diese Kaution dient als finanzielle Sicherheit im Fall von Zahlungsausfällen. Bei einem Austritt aus der Energiegemeinschaft wird die Kaution, abzüglich etwaiger offener Forderungen, vollständig zurückgezahlt.
WER ZAHLT? Mitglied
WER BESTIMMT? Energiegemeinschaft
OPTIONAL
Kaution
Nachschuss-pflicht
Falls die Kaution eines Teilnehmers bei Zahlungsausfall nicht ausreicht, um seine Schulden zu decken und auch ein Inkassobüro die ausstehenden Beträge nicht einholen kann, kann in den Statuten eine Nachschusspflicht für alle Mitglieder vorgesehen sein. Damit soll eine Insolvenz der Energiegemeinschaft verhindert werden. Jedes Mitglied ist dann verpflichtet, einen in den Statuten festgelegten Betrag nachzuzahlen.
WER ZAHLT? Mitglied
WER BESTIMMT? Energiegemeinschaft
OPTIONAL
Neben der Beratung und der Unterstützung bei Gründung & Mitgliederverwaltung übernehmen wir für die EG auch Abrechnung, Rechnungsstellung und stellen die Energiebilanz der EG transparent dar. Dafür wird der energyfamily Servicebeitrag verrechnet:
Dieser liegt bei 1 – 2 ct/kWh je bezogener Kilowattstunde aus der Energiegemeinschaft. Die Kosten sind nach Verbrauch gestaffelt und werden direkt der Energiegemeinschaft verrechnet – nicht den einzelnen Mitgliedern!
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Von der 1. - zur 300.000 kWh: 2 ct/kWh
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von der 300.001 - zur 700.000 kWh: 1,5 ct/kWh
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ab der 700.001 kWh: 1 ct/kWh
WER ZAHLT? Energiegemeinschaft
WER BESTIMMT? Vertrag zwischen EG & energyfamily
Mehr Informationen zu unserem Pricing findest du hier.