top of page

Schritte zur Gründung 

Wir begleiten dich durch die einzelnen Schritte zur erfolgreichen Gründung einer Energiegemeinschaft!

Zugegeben, eine Energiegemeinschaft gründet sich nicht von heute auf morgen. Mit unserer Unterstützung geht es aber einfacher als gedacht. Ein bisschen Geduld muss man aber auf jeden Fall mitbringen. Von der Registrierung in unserer Plattform bis zum aktiven Betrieb der Energiegemeinschaft vergehen in der Regel mindestens zwei Monate. Grund dafür ist, dass die einzelnen Schritte wie eine Vereinsgründung und Vertragserstellung mit Netzbetreibern usw. Etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Wir zeigen dir, welche Schritte notwendig sind, um eine Energiegemeinschaft zu gründen:

Erste Überlegungen (1).png

Erste
Überlegungen

Bevor es mit der Gründung los geht, sollte man folgende Fragen klären:

  • Wer soll teilnehmen, wo sind die einzelnen Teilnehmer*innen zu Hause?

  • Gibt es schon Erzeugungsanlagen, die in die EG eingebracht werden sollen oder sind gemeinsame Investitionen angedacht?

  • Sind Smart Meter bei allen geplanten Teilnehmer*innen vorhanden?

  • Passen Erzeugung und Verbrauch der Teilnehmer*innen zusammen?

  • Haben alle Teilnehmer*innen Zugang zum Kundenportal ihres Netzbetreibers? Damit nach der Gründung der Energiegemeinschaft alles etwas schneller geht, empfehlen wir, dass alle Teilnehmer*innen schon zu Beginn einen Zugang zum Kundenportal der Netzbetreiber anlegen. Achtung, der Netzbetreiber ist nicht der Stromlieferant! 

Als nächstes muss die Art der Energiegemeinschaft festgelegt werden: In Österreich gibt es insgesamt 4 verschiedene Arten von Energiegemeinschaften. Bei der Entscheidung, welche Art der EG gegründet werden soll, sind folgende Kriterien ausschlaggebend:

  • Standort der einzelnen Teilnehmer*innen: GEAs und auch lokale und regionale EEGs sind lokal begrenzt. Das heißt nur Teilnehmer*innen aus einem bestimmten Einzugsgebiet können teilnehmen. ​

  • Gewünschte Netzkostenersparnis: Je nach Art der Energiegemeinschaft, kann man bei den Netzkosten sparen. Zum Überblick.

 

Außerdem ist es jetzt auch an der Zeit sich folgende Punkte zu überlegen: 

  • Strompreis: Wie soll der Strompreis gestaltet werden?

  • Aufteilungsschlüssel: Soll der Strom in der EG statisch oder dynamisch verteilt werden? 

Art der EG wählen

Rechts-persönlichkeit
gründen

Jetzt wird die Rechtsform festgelegt und gegründet. Das sind in der Regel Verein oder Genossenschaft.

 

Nur für GEAs braucht es keine eigene Rechtsform sondern lediglich einen „Errichtungs- und Betriebsvertrag“.

 

Bei der Wahl der Organisationsform sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:

 

  • Gründungsaufwand

  • Kosten

  • Anzahl der Teilnehmer:innen

  • Flexibilität der Mitglieder (Ein- und Austritte)

  • Haftungsfragen

 

Eine gute Übersicht über die verschiedenen Rechtsformen und die jeweiligen Vor- und Nachteile gibt es in der Broschüre "Rechtsformen" der österreichsichen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften.

In unserer Plattform "efy" machen wir dir die Gründung eines Vereins/einer Genossenschaft so leicht wie möglich. Automatisch ausgefüllte Formulare werden an die entsprechende Behörde versandt und unser "Builder" hilft beim Erstellen der Statuten.

Als nächstes muss für deine Energiegemeinschaft die Marktpartnernummer beantragt werden. Dieser Schritt erfolgt nicht auf unserer Plattform, sondern via ebUtilities.

Energiegemeinschaften sind offizielle Marktpartner in der Energiewirtschaft, so wie z.B. Netzbetreiber, Energielieferanten oder Energiedienstleister. Deshalb ist es notwendig, sich als Energiegemeinschaft als Marktpartner auf ebutilitites zu registrieren. Jede Energiegemeinschaft erhält so eine Marktpartner-ID, welche einzigartig ist und u.a. für den Vertragsabschluss mit dem Netzbetreiber und den energiewirtschaftlichen Datenaustausch, kurz EDA, notwendig ist.

Als Marktpartner registrieren

Verträge erstellen

Durch den Vertragsabschluss mit dem Netzbetreiber wird die Energiegemeinschaft offiziell beim Netzbetreiber angemeldet. Es gibt zwei wichtige Vertragsteile: 

  • Vereinbarung zwischen EG und Netzbetreiber: Diese Vereinbarung legt die Rahmenbedingungen für den Netzzugang und die Einspeisung des erzeugten Stroms fest.

  • Zusatzvereinbarung zum bestehenden Netzzugangsvertrag zwischen einzelnen Teilnehmer*innen und dem Netzbetreiber: Diese Zusatzvereinbarung ist wichtig, damit die individuellen Erzeugungs- und Verbrauchswerte vom Netzbetreiber an die Energiegemeinschaft übermittelt werden können. Die Zusatzvereinbarung erfolgt im Kundenportal des Netzbetreibers.
    Wichtig: Jede*r Teilnehmer*in muss die Zusatzvereinbarung im Netzbetreiber-Kundenportal bestätigen! Die genauen Schritte für die Registrierung und den Abschluss der Zusatzvereinbarung sind je nach Netzbetreiber unterschiedlich. Hier findest du nähere Informationen dazu.

In unserer Plattform "efy" werden alle notwendigen Daten & Dokumente per Knopfdruck an den Netzbetreiber gesendet, um den Vertrag für den Betrieb der Energiegemeinschaft anzufordern.​​

Im letzten Schritt erfolgt die Anbindung an die Marktkommunikation. So kann die Energiegemeinschaften am Energiewirtschaftlichen Datenaustausch teilnehmen und zum Beispiel die An- und Abmeldung neuer Zählpunkte durchführen.

 

Außerdem erhält die EG über diese Anbindung die Info, wie viel Energie in der Gemeinschaft erzeugt und den einzelnen Verbraucher*innen zugewiesen wurde. Diese Daten sind u. a. für die Abrechnung notwendig.

Bei „energyfamily“ kümmern wir uns direkt um die Anbindung an die Marktkommunikation. Ein Knopfdruck in unserer Checkliste reicht und im Hintergrund wird die Marktkommunikation angestoßen. Die einzelnen Mitglieder müssen dann noch in ihrem jeweiligen Smart-Meter-Portal der Datenfreigabe zustimmen. Dann geht's los! 

Anbindung an die Markt-kommuni-kation

bottom of page